Vorteile
Alle zulagenberechtigten Personen können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen.
- Besonders interessant ist die Riester-Rente aufgrund der Grund- und Kinderzulage für Geringverdiener mit vielen Kindern.
- Aber auch für Vielverdiener ohne Kinder ist sie wegen des Sonderausgabenabzugs interessant.
So ergibt sich, auch wenn später die förderungsfähige Sparform selbst keine hohe Rendite erwirtschaftet, nur durch die staatliche
Förderung (Grund- Kinderzulage und/oder Sonderausgabenabzug) eine interessante Kapitalanlage.
- Gemäß den Zertifizierungsvoraussetzungen muss der Anbieter zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe
der eingezahlten Beiträge garantieren.
- Zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge können unter bestimmten Voraussetzungen 10.000 Euro
bis 50.000 Euro aus den Einlagen eines Riester-Vertrages zinslos entnommen werden. Diese müssen jedoch spätestens ab 2 Jahre
nach Entnahme in gleich hohen Raten bis zum Rentenbeginn zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungsraten werden nicht gefördert.
Um weiterhin eine Riesterförderung zu erhalten, sind zusätzliche Sparleistungen nötig.
- Das Kapital, das sich in einem Riester-Vertrag befindet, bleibt bei längerer Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen
unberücksichtigt.
- Das angesparte Kapital kann, wenn auch gebührenpflichtig, auf einen anderen Tarif beim selben Anbieter oder auf einen anderen,
eventuell leistungsfähigeren, Anbieter übertragen werden. Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Übertragung weniger Kapital
angespart sein kann, als Sparbeiträge in Summe eingezahlt wurden. Gründe hierfür können u. a. sein: abgezogene Abschlusskosten
und Provisionen bei Riester-Versicherungen, schlechte Kursentwicklung bei Fonds.
Nachteile
Die Förderung kann nur in zertifizierten, speziellen förderungsfähigen Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden.
Weitere Nachteile sind:
- Die spätere Auszahlung wird nur als Leibrente gewährt. Eine 30%ige Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist jedoch zulagenunschädlich möglich.
- Die anfängliche Teilauszahlung und lfd. Rentenzahlungen sind voll steuerpflichtig.
- Die Zulagen und Steuervergünstigungen müssen bei schädlicher Verwendung zurückgezahlt werden.
- So auch bei Tod der anspruchsberechtigten Person vor Rentenbeginn. In diesen Fällen kann jedoch der Ehepartner, sofern er einen
eigenen Riester-Vertrag hat, die Zulagen des Verstorbenen übernehmen.
- Sofern der spätere Hauptwohnsitz ins Ausland, beispielsweise bei Auswanderung nach Mallorca, verlegt wird, müssen die Zulagen
und Steuervorteile ebenfalls, wenn auch in Raten, zurückgezahlt werden.
- Eine Beleihung des eingezahlten Kapitals ist nicht bei jeder Gesellschaft möglich.
- Ein Wechsel des Vertrags kann Kosten bis zu 125 €, im Extremfall sogar 100% des angesammelten Kapitals, mit sich bringen.
In Extremfällen wird sogar das noch nicht angesammelte Kapital prozentual als Kosten veranschlagt.
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Quelle:Riester Rente
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